Einschulungskorridor
Einschulungskorridor
Ist Ihr Kind zwischen dem 01.07.2020 – 30.09.2020 geboren, können die Erziehungsberechtigten den Beginn der Schulpflicht um ein Jahr verschieben. Der entsprechende Antrag muss der Schulleitung bis spätestens 10. April 2026 vorliegen.Wichtig ist, dass Ihr Kind vorab in jedem Fall angemeldet werden und an der Schuleinschreibung (verkürzte Form) teilnehmen muss.